Unsere Kernkompetenz liegt in
Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung
Wärmepumpe (u.a. Klimaanlage) | Solarthermie | Biomasse | Heizungsoptimierung (hydraulicher Abgleich) | Brennstoffzelle | Gebäudenetz | Wärmenetz | Wasserstoff
Hydraulischer Abgleich | Mess-, Steuer- & Regelungstechnik | hocheffiziente Umwälzpumpen | Flächenheizung | Dämmung der Rohrleitungen | uvm.
Das Thema staatliche Förderung für Klimaanlagen und Wärmepumpen für Privatpersonen und Gewerbetreibende ist aufgrund der politischen Lage und ständigen Änderungen sehr unübersichtlich geworden. Um dies übersichtlicher zu gestalten, haben wir alle wichtigen Informationen zur Förderung von Split-Klimaanlagen (Luft-Luft-Wärmepumpen und Luft Wasser Wärmepumpen) im Jahr 2024 für Sie zusammengefasst und verständlich dargestellt.
Ab 01. Januar 2024 startet die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und unterstützt mit Zuschüssen mit bis zu 70 % den Austausch alter fossiler Heizungen gegen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien.
Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien sind die zentralen Hebel, um die Energiekosten zu senken und gleichzeitig die Klimaschutzziele zu erreichen.
Neben dem neuen Heizsystem werden bei einer Modernisierung auch alle dafür notwendigen Nebenleistungen gefördert. Dazu gehören unter anderem Fußbodenheizungen inklusive Dämmung und Estrich, die Entsorgung der Altanlage oder die Schornsteinsanierung. Somit zahlt sich eine Investition in zukunftsfähige Technik doppelt aus: sie senkt die Energiekosten und wird finanziell vom Staat unterstützt.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 € (brutto) und für Maßnahmen im Bereich Heizungsoptimierung bei 300 € (brutto). Seit dem 01.01.2024 gelten neue Konditionen.
1. EFFIZIENZANFORDERUNGEN
Alle in dieser Liste enthaltenen Wärmepumpen erfüllen die in den beiden folgenden Tabellen zusammengefassten Effizienzvoraussetzungen, die in den technischen Mindestanforderungen (TMA) der geltenden Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 01. Januar 2023 festgelegt sind:
a. Wärmepumpen – Beheizung über Wasser
Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz Ƞs (ETAs) gemäß Ökodesign-Richtlinie muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen (Referenz ist der Standort Straßburg) mindestens folgende Werte bei Mitteltemperaturanwendung (55 °C) und Niedertemperaturanwendung (35 °C) erreichen. Wärmepumpen, die gemäß ÖkodesignRichtlinie als Niedertemperatur-Wärmepumpen gelten, müssen nur die Effizienzanforderungen bei 35 °C erfüllen.
b. Wärmepumpen – Beheizung über Luft
Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz Ƞs (ETAs) bzw. der „Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad Ƞs,h (ETAs,h) gemäß Ökodesign-Richtlinie muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen (Referenz ist der Standort Straßburg) mindestens folgende Werte erreichen.
Elektrisch betriebene Wärmepumpe
Wärmepumpen ≤ 12 kW* (Wärmequelle Luft) | Ƞs ≥ 181% |
Wärmepumpen > 12 kW* | Ƞs,h ≥ 150 % |
* Heizleistung, bei Geräten mit Kühlfunktion Kühlleistung (siehe EU 206/2012).
2.PRÜFANFORDERUNGEN
Elektrisch betriebene Wärmepumpen zur Raumbeheizung
• Elektrisch betriebene Wärmepumpen müssen durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut getestet worden sein. Dies gilt für alle Wärmepumpen mit der Wärmequelle Luft und einer Wärmeleistung bis einschließlich 50 kW sowie alle weiteren Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung bis einschließlich 100 kW (Erdwärme, Wasser, sonstige Wärmequellen), die nach normierten Verfahren geprüft werden können.
• Bei Wärmepumpen, deren Wärmeleistung die oben genannten Grenzen überschreiten und/oder nicht nach normierten Verfahren geprüft werden können, kann die Förderfähigkeit alternativ auch auf Basis von Herstellernachweisen nachgewiesen werden. Aussagefähige technische Unterlagen können dem BAFA zur Vorabprüfung zugesandt (Technik-EE@bafa.bund.de) werden. Eine Aufnahme in die externen Anlagenlisten des BAFA ist auf dieser Grundlage allerdings nicht möglich.
3. REGELUNGEN ZUR VEREINFACHTEN FÖRDERUNG VON LUFT/LUFT-WÄRMEPUMPEN (Klimaanlage)
Die große Vielzahl möglicher Gerätekombinationen im Fördersegment „Luft/Luft-Wärmepumpen“ (genauer: Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen) lässt sich in der Geräteliste des BAFA kaum in übersichtlicher Form abbilden. Um das Antragsverfahren zu vereinfachen, gelten von nun an die nachfolgend aufgeführten Regelungen:
Wärmepumpen mit einer Heizleistung bis einschließlich 12 kW
(bei Geräten mit Kühlfunktion: Kühlleistung, siehe EU 206/2012)
Single-Split-Geräte (1 Innengerät & 1 Außengerät)
• Die Geräteliste enthält Single-Split-Außengeräte, die grundsätzlich zertifiziert und förderfähig sind. Da es mit der Kombination von Innengeräten aber Abweichungen der Effizienz geben kann, sind nur Kombinationen förderfähig, bei denen die Effizienz-Klasse „A+++“ oder „A++“ nachgewiesen wird. Diese Effizienz-Klasse ist im Energielabel gemäß Verordnung (EU) 626/2011 zu finden, siehe letzter Absatz „Hinweise zum Energielabel“.
• Bei der Antragstellung ist das zertifizierte und gelistete Außengerät auszuwählen und bei „Anlage gelistet?“ die Auswahloption „Ja“ anzuklicken“. Zum Abschluss des Förderantrags ist dann das Energielabel der beabsichtigten Gerätekombination unter „Nachweis zur Wärmepumpe“ hochzuladen.
• Geräte-Kombinationen mit anderen (geringeren) Effizienz-Klassen als „A+++“ oder „A++“ im Energielabel sind nicht förderfähig!
Multi-Split-Geräte (mehrere Innengeräte & 1 Außengerät)
• Die Geräteliste enthält Multi-Split-Außengeräte, die grundsätzlich zertifiziert und förderfähig sind. Da es mit der Kombination von Innengeräten aber Abweichungen der Effizienz geben kann, sind nur Kombinationen förderfähig, bei denen die Effizienz-Klasse „A+++“ oder „A++“ nachgewiesen wird kann. Diese Effizienz-Klasse ist im Energielabel gemäß Verordnung (EU) 626/2011 zu finden, siehe letzter Absatz „Hinweise zum Energielabel“.
• Bei der Antragstellung ist das zertifizierte und gelistete Außengerät auszuwählen und bei „Anlage gelistet?“ die Auswahloption „Ja“ anzuklicken“. Zum Abschluss des Förderantrags ist dann das Energielabel der beabsichtigten Gerätekombination unter „Nachweis zur Wärmepumpe“ hochzuladen.
• Falls vor der energetischen Sanierung bereits Innengeräte vorhanden waren und diese weiterhin verwendet werden, müssen auch diese in der Gesamt-Kombination im Energielabel ersichtlich sein.
• Das Energielabel mit der gesamten Wärmepumpen-Kombinationsbezeichnung ist zum Antrag im BAFA-Portal hochzuladen.
• Geräte-Kombinationen mit anderen (geringeren) Effizienz-Klassen als „A+++“ oder „A++“ im Energielabel sind nicht förderfähig!
Wärmepumpen mit einer Heizleistung von mehr als 12 kW Single-Split- und Multi-Split-Geräte
• Die Geräteliste enthält Außengeräte, die grundsätzlich zertifiziert und förderfähig sind. Da es mit der Kombination von Innengeräten aber Abweichungen der Effizienz geben kann, sind nur Kombinationen förderfähig, zu denen als Nachweis eine Herstellerdatenblatt gemäß Verordnung (EU) 2281/2016 mit einem Raumheizungs-Jahres-nutzungsgrad(ηs,h) von mindestens 150 % im Heizbetrieb erbracht werden kann.
• Bei der Antragstellung ist das zertifizierte und gelistete Außengerät auszuwählen und bei „Anlage gelistet?“ die Auswahloption „Ja“ anzuklicken“. Zum Abschluss des Förderantrags ist dann die Herstellerdatenblatt der beab-sichtigten Gerätekombination unter „Nachweis zur Wärmepumpe“ hochzuladen.
VRF-Geräte
• Die Geräteliste enthält zertifizierte und förderfähige Außengeräte. Alle Kombinationen dieser Außengeräte mit geeigneten Innengeräten sind förderfähig.
• Bei diesen Geräten ist zur Antragstellung kein Energielabel oder Herstellernachweis notwendig.
Hinweise zum Energielabel
4. WÄRMEPUMPENBONUS MIT SUB ZERO KÄLTE KLIMA GMBH
Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Dieser Bonus beträgt maximal 5 Prozentpunkte. Als natürliche Kältemittel werden anerkannt:
• R290 Propan
• R600a Isobutan
• R1270 Propen
• R717 Ammoniak
• R718 Wasser
• R744 Kohlendioxid
Ist zu einer Wärmepumpe kein Kältemittel in dieser Liste hinterlegt, müssen, um den Wärmepumpenbonus für das natürliche Kältemittel zu erhalten, die Herstellerunterlagen zum Antrag hochgeladen werden. In den Hersteller-unterlagen muss der Einsatz des natürlichen Kältemittels ersichtlich ist.
5. ANFORDERUNGEN AN ENERGIEVERBRAUCHS- UND EFFIZIENZANZEIGE SOWIE NETZDIENLICHKEIT
Alle förderfähigen Heizsysteme müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Bei förderfähigen Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen, müssen die Wärmemengen gemessen werden.
Förderfähige Wärmepumpen müssen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können. Die netzdienliche Steuerbarkeit gilt ohne weiteren Nachweis als erfüllt, sofern förderfähige Wärmepumpen mindestens:
• die unter Punkt 2.1 des aktuellen SG Ready Regulariums (V 2.0) festgelegten Anforderungen umsetzen können oder
• die in der VHP Ready 4.0 Spezifikation festgelegten Anforderungen umsetzen können oder
• über eine digitale Kommunikationsschnittstelle, bspw. gemäß VDE-AR-E 2829-6 / EN 50631, an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway (SMGW) angeschlossen werden können oder
• die im FGK Status-Report 60 Version 2 festgelegten Anforderungen erfüllen.
In der folgenden Liste ist ersichtlich, inwiefern die gelisteten Wärmepumpen netzdienlich sind und über eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige (EE-Anzeige) verfügen. Die optionale Verfügbarkeit bedeutet, dass ein zusätzliches Gerät installiert werden muss, welches auch in der Rechnung zum Verwendungsnachweis ersichtlich sein muss. Bei Luft-Luft-Wärmepumpen kann zudem die optionale Netzdienlichkeit bedeuten, dass das auswählbare Außengerät nur in Verbindung mit einem geeigneten Innengerät netzdienlich ist.
Bei Wärmepumpen, die über keine eigene Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige verfügen und deren Nachrüstung nicht möglich ist, muss das Heizsystem mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet werden.
Folgende tatsächlich entstandene Kosten können für die Förderung angesetzt werden:
Hinweis: Nicht mehr als Umfeldmaßnahme förderfähig ist die Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, also Decken-, Wand-, und Bodenbeläge, bspw.. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten. Dies gilt auch für Arbeiten, wenn diese zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind.
Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien:
Gerne beraten wir Sie auch vor Ort.
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Mitsubishi Heavy Industries | Mitsubishi electric | Daikin | LG | Toshiba | Panasonic | Fujitsu | Gree | Samsung | Sinclair | Hisense
Kältetechnik und Klimatechnik. Speziell in Büroklimatisierung, Serverraumkühlung, Industriekälte, Gewerbekühlung, Gastronomie , Supermarkt sowie in der Beheizung mit Wärmepumpen.
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